Satzung


Satzung

  • 1. Name und Sitz der Gesellschaft
  1. Die Gesellschaft führt den Namen:
    Deutsch-Griechische Gesellschaft Tübingen – Reutlingen e.V.
  2. Sitz der Gesellschaft ist Tübingen
  • 2. Aufgaben der Gesellschaft
  1. Die Gesellschaft ist eine überparteiliche und überkonfessionelle demokratische Mitgliederorganisation. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
  2. Zweck der Gesellschaft ist
  • die Förderung von Kunst und Kultur Griechenlands in Deutschland,
  • die Förderung des Verständnisses für griechische Geschichte und aktuelle gesellschaftliche Probleme Griechenlands
  • die Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Deutschen und Griechen,
  • die Unterstützung bei Problemstellungen des Wald- und Landschaftsschutzes in Griechenland und Förderung der Bildung in diesem Bereich
  • die Förderung des gegenseitigen Verständnisses und der Freundschaft zwischen Deutschen und Griechen.
  1. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht mit der Durchführung von sozialen, kulturellen (z.B. Lyriklesungen, Volkstanzabende etc.) und wissenschaftlichen Veranstaltungen im Raum Tübingen – Reutlingen. Er wird verwirklicht durch Organisation von Hilfeleistungen bei aktuellen Notlagen in Griechenland (wie zuletzt bei den Waldbränden durch Unterstützung des Aufbaus einer freiwilligen Feuerwehr) und weiterer Begleitung dieser Initiativen, sowie Informationsveranstaltung (z.B. zu Aufforstungsmaßnahmen und erneuerbaren Energien in Griechenland). Nicht zuletzt wird der Satzungszweck verwirklicht durch die Zusammenarbeit mit Organisationen vergleichbarer Zielsetzung im Rahmen der gemeinnützigen Vereinigung der Deutsch-Griechischen Gesellschaften e.V. mit Sitz in Bonn.
  • 3. Selbstlosigkeit
    Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • 4 Mittelverwendung
    Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft.
  • 5 Zweckbindung
    Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
  • 6 Mitgliedschaft
  1. Mitglied der Gesellschaft kann werden, wer bereit ist die Ziele der Gesellschaft tatkräftig zu unterstützen. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  2. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus wichtigem Grund. Der Austritt ist schriftlich, spätestens bis zum 30. September auf Jahresschluss, zu erklären. Den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung.
  3. Mitglieder dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder aus dem Gesellschaftsvermögen keine Zuwendungen, gleich welcher Art, erhalten.
  • 7 Organe der Gesellschaft
    Die Organe der Gesellschaft sind
  1. Vorstand
  2. Mitgliederversammlung
  • 8 Vorstand
  1. Der Vorstand besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, mindestens einem stellvertretenden/r Vorsitzendem/r, dem/der Schatzmeister/in, dem/der Schriftführer/in, und mindestens drei Beisitzern.
  1. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende. Beide sind je einzeln vertretungsberechtigt.
  2. Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich.
  3. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der/die Vorsitzende.
  • 9 Mitgliederversammlung
  1. Die Mitgliederversammlung wird jährlich mindestens einmal einberufen. Der Vorstandsvorsitzende lädt zur Mitgliederversammlung schriftlich mit Tagesordnung und spätestens drei Wochen vor Termin ein.
  1. Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere den Haushaltsplan und Satzungsänderungen. Sie nimmt den Jahresbericht und die Jahresrechnung des Vorstands entgegen und beschließt über dessen Entlastung.
  2. Beschlüsse über Satzungsänderungen können nur von einer ausdrücklich hierfür geladenen Mitgliederversammlung gefasst werden. Für sie ist eine Zweidrittelmehrheit der Anwesenden nötig. Alle übrigen Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der Anwesenden gefasst.
  3. Beschlüsse sind vom Schriftführer sowie dem Vorsitzenden des Vorstands, im Falle seiner Verhinderung von seinem Stellvertreter oder einem anderen Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.
  • 10 Finanzen und Auflösung
  1. Die Gesellschaft finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Der Mitgliedsbeitrag wird auf zunächst 20,00 Euro im Kalenderjahr festgesetzt und ist bis zum 31.01 des Jahres zu entrichten. Die Familienmitgliedschaft für Eltern mit Kindern unter 25 Jahren beträgt 30 Euro im Kalenderjahr.
  2. Die Mitgliederversammlung kann einen anderen Beitragssatz beschließen.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

4.Zur Auflösung der Gesellschaft ist ein Beschluss von 2/3 der Mitglieder erforderlich. Die Auflösung kann nur in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden, die ausschließlich zu diesem Zweck einberufen wurde.

  1. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft der Vereinigung der Deutsch – Griechischen Gesellschaften e.V. mit Sitz in Bonn zu, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
  • 11 Inkrafttreten der Satzung
    Die Gesellschaft soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Tübingen eingetragen werden. Die Satzung tritt am Tage der Eintragung in Kraft.

Reutlingen 28.06.2023

Beschlossen an der Jahreshauptversammlung 29.03.2023

Vorsitzender: ………………………………….    Georg Kermanidis
Stellvertretende Vorsitzende: …………..     Hanna Haid
Schriftführer: ………………………………..       Lothar Roth
Schatzmeister: ……………………………..       Athanasios Giannoulis

Kassenprüfer:                                           Klaus Pfeiffer und Jürgen Heerlein
Zu Beisitzer*innen wurden gewählt:         Gisela Nordio, Ingrid Gräfin von Normann- Ehrenfels, Vassiliki Chergeletzi